Liebe Hundebesitzerin, lieber Hundebesitzer,
wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass gemäß § 13 des NÖ Hundehaltegesetzes für jeden gehaltenen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.
Seit dem 1. Juni 2023 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Niederösterreich verpflichtet, für jeden gehaltenen Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 € für Personen- und Sachschäden abzuschließen und den Nachweis darüber bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen .
Dies gilt auch für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden.
Diese Regelung betrifft alle Hunderassen, unabhängig von Größe oder Gefährdungspotenzial.
Die Haftpflichtversicherung kann entweder als eigenständige Hundeversicherung oder als Bestandteil einer Haushaltsversicherung abgeschlossen werden .
Bitte beachte, dass die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes während der gesamten Dauer der Hundehaltung verpflichtend ist.