NÖ Wohnkostenzuschuss 2024/25

Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden.

NÖ Heizkostenzuschuss 2024/25

Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.

NÖ Wohnbonus 2024/25

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.

Voraussetzungen (Antragsteller selbst):
Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.

Voraussetzungen (gesamter Haushalt):

  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich
  • Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

€ 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Richtwerte monatliches Einkommen:
Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.

Förderhöhe und Auszahlung:
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen und Antragsformular unter: NÖ Wohnbonus – Land Niederösterreich