Information

Bei der Gratulation zu Ihrem Geburtstags- oder Hochzeitsjubiläum bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie der Veröffentlichung Ihres Fotos zustimmen.
Sollte eine Veröffentlichung Ihres Jubiläums oder der Todesfall eines Angehörigen nicht gewünscht sein, bitten wir Sie, uns dies schriftlich im Gemeindeamt mitzuteilen.

Sofern wir keine andere Mitteilung erhalten, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus.