Nach § 6 Trinkwasserverordnung mit der Fassung 03.05.2023, BGBl. II Nr. 304/2001, werden folgende Detailwerte aus der Trinkwasseruntersuchung als Pflichtinformation veröffentlicht:
Die gesamten Befunde können am Gemeindeamt eingesehen werden.
Nach § 6 Trinkwasserverordnung mit der Fassung 03.05.2023, BGBl. II Nr. 304/2001, werden folgende Detailwerte aus der Trinkwasseruntersuchung als Pflichtinformation veröffentlicht:
Die gesamten Befunde können am Gemeindeamt eingesehen werden.