- Richtlinien Wohnbauförderung Neuaufschließung Randegg
- Richtlinien Wohnbauförderung Althaus, Leerstand, Nachverdichtung Randegg
- Wirtschaftsförderung:
25 % der Aufschließung bezahlt die Firma
50 % der Aufschließung = Förderung der Gemeinde
25 % Gegenrechnung mit dem Kommunalsteuerzuwachs auf die nächsten 5 Jahre - Fassadenförderung
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Schneeräumung: je nach strenge des Winters (€ 1,82 bis € 8,72 pro Punkt)
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Schneepflug: pauschal ca. 10 % – 15 % des Kaufpreises
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Güterwegebau : 20 % der Baukosten (-20 % Interessenten)
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Güterwegerhaltung: 25 % Gemeinde, 25% Interessent
- Zuchtstierförderung:
- 25 % des Kaufpreises, jedoch max. € 750,00
- der Beitrag gilt grundsätzlich für die Dauer der Zuchtverwendung, mindestens jedoch für 2 Jahre und in diesem Zeitraum wird keine zusätzliche De-Minimis Förderung gewährt
- De-Minimis:
- Künstliche Besamung: € 11,20
- Eigenstandsbesamung: € 5,20
- Zuchtwidderförderung der Zuchtklasse I und II:
- 25 % des Kaufpreises, jedoch max. € 750,00
- der Beitrag gilt grundsätzlich für die Dauer der Zuchtverwendung, mindestens jedoch für 2 Jahre
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Geburt eines Kindes: € 100.- Randegger Taler
- Kostenlose Pflegeberatungs Sprechstunde ( die Termine werden in der Gemeindezeitung unter den Sprechstunden veröffentlicht)